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Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege

Wann kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Kann bei häuslicher Pflege die Pflegeperson zum Beispiel wegen

  • Erholungsurlaubs,
  • Krankheit,
  • Geburtstagsfeier,
  • Terminen (zum Beispiel bei einem Arzttermin, oder Friseurbesuche),
  • oder aus anderen Gründen, wie zum Beispiel einem Kinobesuch oder einem Fernsehabend, 

die Pflege nicht durchführen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die notwendige Ersatzpflege (dies wird auch Verhinderungspflege genannt).

Die Liste der möglichen Gründe kann beliebig erweitert werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat (§ 39 SGB XI).

Sie haben noch weitere Fragen zur Ersatzpflege / Verhinderungspflege?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Telefon: 0 25 51 / 31 13 Zum Kontaktformular.

— Ihr Team von Barbara's Familienservice —

Zu unseren Partnerunternehmen zählen alle Krankenkassen,
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