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Entlastungsleistungen

Zusätzliche Unterstützungsleistungen erhalten Sie auch über die Entlastungsleistungen nach §45a

Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich um Entlastungs- und Betreuungsangebote die als zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige nach §45a genutzt werden können.

Gerne helfen wir Ihnen im Bereich unserer haushaltswirtschaftlichen Dienstleistungen.

Was sind die Entlastungsleistungen?

Zu dem Begriff der Entlastungsleistungen zählen unterstützende Dienstleistungen für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen. Hierbei können wir für einige Stunden pro Woche verschiedenen Aufgaben im Bereich unserer haushaltswirtschaftlichen Dienstleistungen übernehmen.

So können wir Sie entlasten und Sie haben Zeit neue Kraft zu schöpfen.

Sie brauchen eine Urlaubsvertretung für die tägliche Pflege!
Sie brauchen eine Urlaubsvertretung für die tägliche Pflege!

Ihr Anspruch auf Entlastungsleistungen

Grundlegend haben alle Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen.

Falls die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen für die Entlastungsleistungen verwenden lassen.

Durch diese Umwidmung lassen sich auf Antrag bei der Pflegekasse bis zu 40 Prozent des Betrags statt für die Pflegesachleistungen für die Entlastungsleistungen nutzen.

Ist etwas bei der Kostenübernahme zu beachten?

Für den Entlastungsbetrag müssen Sie keinen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und eine Pflege durchgeführt wird, haben Sie Anspruch auf die Entlastungsleistungen.

Für gesetzlich Versicherte

Sie unterzeichnen bei uns eine Abtretungserklärung, dies ermöglicht uns, dass wir direkt mit den gesetztlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Wir reichen dann diese Erklärung an Ihre Versicherung weiter und erhalten von diesen die Vergütung.

Für privat Versicherte

Grundlegend erhalten Sie die Beträge über das so genannte Kostenerstattungsprinzip von der Pflegeversicherung zurück. Sie zahlen dabei zunächst unsere Leistung direkt und reichen unsere Rechnung bei der Pflegeversicherung ein. Diese erstattet Ihnen anschließend die Kosten

Gerne entlasten wir Sie auch in diesem Bereich: Sofern Sie keine private Krankenkasse bzw. Pflegekasse besitzen können wir die Kosten direkt bei der Pflegeversicherung gelten machen. Sie müssen dabei nicht mehr in Vorkasse treten. Hierzu benötigen wir eine Abtretungserklärung von Ihnen.

Die Abtretungserklärung können Sie bei unserem Erstgespräch unterzeichnen.

Was geschieht mit ungenutzten Entlastungsleistungen?

Sofern Sie im Monat nicht den Entlastungsbetrag von 125 Euro ausschöpfen, kann der Restbetrag auf den nächsten Monat übernommen werden. Wenn am Ende des Jahres noch Geld übrig bleibt, können Sie auch dieses ins nächste Jahr übertragen. Der Restbetrag verfällt am 30. Juni.

Sie brauchen eine Urlaubsvertretung für die tägliche Pflege!

Zu unseren Partnerunternehmen zählen alle Krankenkassen,
unter anderem: