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Dauer der Ersatzpflege

Wie lange ist die Ersatzpflege möglich?

Die Verhinderungspflege kann für eine Dauer von bis zu insgesamt vier Wochen (28 Tage) und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € genutzt werden.

Dabei kann die Ersatzpflege für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder auch stundenweise und vor allem kurzfristig in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf Pflegegeld kann auch bereits vor Ablauf der 28 Tage wieder aufleben, sobald der Höchstbetrag von 1.612,00 € überschritten wurde.

Ausgenommen ist die „stundenweise Verhinderungspflege“: Wenn Sie uns für weniger als acht Stunden pro Tag als Ersatzpflege in in Anspruch nehmen, erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes! Ebenso wird die Zeit nicht auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr angerechnet.

Es erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.612,00 € im Jahr.

Bei der Verhinderungspflege kann es sich um einen professionellen Pflegedienst handeln, jedoch auch um eine Einrichtung die nicht nach den Vorschriften des SGB XI zugelassen ist.

Ausgenommen ist die „stundenweise Verhinderungspflege“:

Wenn Sie uns für weniger als acht Stunden pro Tag als Ersatzpflege in in Anspruch nehmen, erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes! Ebenso wird die Zeit nicht auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr angerechnet.

Es erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.612,00 € im Jahr.

Bei der Verhinderungspflege kann es sich um einen professionellen Pflegedienst handeln, jedoch auch um eine Einrichtung die nicht nach den Vorschriften des SGB XI zugelassen ist.

Sie haben noch weitere Fragen zur Ersatzpflege oder Verhinderungspflege?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Telefon: 0 25 51 / 31 13 Zum Kontaktformular.

— Ihr Team von Barbara's Familienservice —

Zu unseren Partnerunternehmen zählen alle Krankenkassen,
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